Feuerwehrhaus/ Gerätehaus

Gesetzlich gesehen sind Feuerwehrhäuser:

Baulichkeiten für die Unterbringung von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungen, weiters beinhalten sie Kommandoräume, Mannschaftsräume, sowie sanitäre Einrichtungen und Schulungsräume.
Sie müssen den Anforderungen des Feuerwehrdienstes entsprechen.
Bei der Planung ist auf eine zukunftsorientierte bauliche Gestaltung, besonderer Wert zu legen. Es ist darauf zu achten, dass auf Grund von industrieller Entwicklungen des Einsatzbereiches eine Umgestaltung möglich ist.
Die Gebäude sind auf jeden Fall so zu errichten, dass Erweiterungsmöglichkeiten gegeben sind.

Es gelten vier Voraussetzungen die für einen reibungslosen Ablauf einer Feuerwehr notwendig sind:

    • 1. Erreichbarkeit der Feuerwehr bei Hilferufen
    • 2. Qualifiziertes Personal und Material
    • 3. Schnelle Erreichbarkeit des Gefahrenortes durch die Feuerwehr
    4. Feuerwehrgebäude dürfen nicht im Bereich einer sekundären Gefahr liegen

Früher wurde bei kleineren Gemeinden davon ausgegangen dass das Depot bei einem Ausdehnungsdurchmesser bei 500 Meter in der Mitte liegen musste.
Dadurch betrug die weiteste Entfernung, die von der alarmierten Mannschaft durchlaufen werden musste, 250 Meter, was 1,25 bis 1,5 Laufminuten entsprach.
Bei größeren Gemeinden, in denen mehrere Zeugstätten bzw. Feuerwehren vorhanden waren, wurden diese so angelegt, das keine gr

ößeren Strecken als 500 Meter Laufstrecke, was 4 Minuten entsprach, zurückgelegt werden musste.
Ein besonders großes Problem bestand in dem Zeitverlust, der sich durch die Wegstrecken der Feuerwehrleute von ihrer Wohnung zu den Zeugstätten ergab.